Kontrolle der elektr. Installationen nach NIN

 

Merkblatt für Haus- und Wohnungseigentümer:

 

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung (Erstprüfung) und später in regelmässigen Abständen (periodisch) kontrolliert werden.

 

Bis Anfang Jahr 2002 wurde der Hauseigentümer durch den Kontrolleur der Netzbetreiberin auf Mängel in den Elektroinstallationen aufmerksam gemacht. Neu ist der Eigentümer selber verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen. Die Netzbetreiberin führt nur noch stichprobenweise Kontrollen durch. Der Eigentümer wird aber von dieser aufgefordert, den Nachweis (Sicherheitsnachweis) zu erbringen, dass die Installationen nach den Regeln der Technik erstellt wurden und gewartet werden.

 

Die neue Verordnung bedeutet für die Eigentümer insofern eine Umstellung, als dass sie sich künftig nicht mehr darauf verlassen können, dass die Netzbetreiberin von sich aus die Installationen kontrolliert.

 

Sollten Sie vom Energie liefernden Werk eine Aufgebot zur Kontrolle der Installationen erhalten, möchten wir uns hiermit bestens empfehlen. Vom eidg. Starkstrominspektorat haben wir die Bewilligung zur Ausübung der Kontrolle von elektrischen Niederspannungsinstallationen erhalten.

 

Dank verbesserten Materialien und Geräten, Sicherheitsmassnahmen und gezielter Information ist die Anzahl Unfälle mit elektrischer Energie rückläufig. Dennoch bleibt darauf hinzuweisen, dass ein Strom von über 50mA (die Stromaufnahme einer 10Watt-Glühlampe) bereits genügen kann, um Herzkammerflimmern auszulösen. Je nach Situation muss mit Verletzungen aus Folgeereignissen gerechnet werden.

 

:: Karl Egli AG :: Elektro :: Tipps und Tricks :: Kontrolle nach NIN